
Welche Steuern zahle ich beim Condo-Kauf in Thailand?
Erwerbsnebenkosten, laufende Steuern und das Abkommen mit Deutschland
Beim Off-Plan-Neubaukauf in Pattaya zahlen DACH-Käufer maximal 1 Prozent des Kaufpreises an Erwerbsnebenkosten: die halbe Transfer Fee von 2 Prozent am Land Office. Specific Business Tax und Withholding Tax trägt der Verkäufer. Zum Vergleich: In Deutschland summieren sich Grunderwerbsteuer, Beurkundung und Makler auf 8 bis 15 Prozent. Laufend fällt nur die Land-and-Building-Tax von etwa 25 bis 130 Euro pro Jahr an.
So setzen sich die Kaufkosten zusammen
Am Transfer Day wird die Einheit am Land Office auf Sie eingetragen; einen Notar gibt es in Thailand nicht, der Kaufvertrag wird direkt mit dem Bauträger geschlossen und die Registrierung übernimmt das Land Office. Dabei fallen an:
- Transfer Fee: 2 Prozent vom registrierten Wert, beim Neubau üblicherweise hälftig geteilt. Ihr Anteil: 1 Prozent.
- Specific Business Tax (3,3 Prozent) und Withholding Tax: Verkäuferseite, beim Bauträger-Neubau nicht Ihre Rechnung.
Bei einem Condo für 130.000 Euro sind das rund 1.400 Euro Nebenkosten statt 7.150 bis 15.700 Euro, die in Deutschland fällig wären.
Laufende Steuern und Vermietung
Die Land-and-Building-Tax für Wohnnutzung ist niedrig; für typische Condos liegt sie bei etwa 25 bis 130 Euro pro Jahr. Wer vermietet, versteuert die Mieteinnahmen in Thailand; das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verhindert die Doppelbelastung. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Abkommen, die wir in separaten Fachartikeln erklären.
Beim Wiederverkauf
Beim späteren Verkauf fallen verkäuferseitige Steuern an, deren Höhe von Haltedauer und registriertem Wert abhängt. Eine Übersicht gibt der Artikel zu den Verkaufssteuern; die Rückführung des Erlöses sichert das FET-Zertifikat ab.
Häufige Fragen
Gibt es in Thailand einen Notar?
Nein. Der Kauf läuft über den Kaufvertrag mit dem Bauträger beziehungsweise Verkäufer und die Eigentumsregistrierung am staatlichen Land Office. Das Land Office prüft und beurkundet die Übertragung.
Wer zahlt die Transfer Fee wirklich?
Üblich und in seriösen Verträgen festgeschrieben ist die hälftige Teilung der 2 Prozent. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag das ausdrücklich regelt; wir prüfen das für Sie.
Muss ich den Kauf in Deutschland melden?
Überweisungen ab 50.000 Euro unterliegen der AWV-Meldepflicht (einfache Meldung an die Bundesbank). Der Besitz selbst ist nicht meldepflichtig, steuerlich relevant werden erst Mieteinnahmen oder Verkaufsgewinne.
Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?
Die thailändische Seite ist identisch. Für die Heimatbesteuerung gelten die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen; unsere Fachartikel für Österreich und die Schweiz gehen ins Detail.

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