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Alexander Reifenschneider im Beratungsgespräch zum Condo-Kauf in Pattaya für Schweizer Käufer
Steuer & Recht

Als Schweizer ein Condo in Pattaya kaufen: Steuern, DBA Schweiz–Thailand & Geldtransfer

9. April 2026 Alexander Reifenschneider
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Kurz gesagt: Als Schweizer können Sie ein Condo in Pattaya unkompliziert als ausländisches Eigentum (Foreign Quota, Freehold) erwerben. Mieteinkünfte aus der Thai-Immobilie werden zuerst in Thailand besteuert; das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Thailand von 1996 verhindert, dass Sie doppelt zahlen. Wichtig sind eine saubere Auslandsüberweisung in Fremdwährung (FET-Nachweis fürs Land Office) und ein Steuerberater, der Ihre konkreten Schweizer Verhältnisse kennt – dieser Artikel liefert Richtwerte, keine Steuerberatung.

Condo in Pattaya kaufen als Schweizer: Was rechtlich für Sie gilt

Für den Eigentumserwerb macht Thailand keinen Unterschied zwischen Schweizern, Deutschen oder Österreichern: Alle gelten als Ausländer und kaufen über dieselbe Tür – die Foreign Quota. Bis zu 49 % der Gesamtwohnfläche eines Condominiums dürfen an Ausländer als echtes, im eigenen Namen eingetragenes Freehold-Eigentum gehen. Genau dieser Anteil ist für ausländische Käufer reserviert und im thailändischen Condominium Act geregelt.

Der grosse Vorteil für Sie als Schweizer: Sie erhalten ein vollwertiges, unbefristetes Eigentumsrecht an Ihrer Wohnung, eingetragen beim Land Office (Grundbuchamt), mit eigenem Eigentumsdokument (Chanote-Auszug für die Einheit). Wer die Mechanik dahinter im Detail verstehen will, findet sie in unserem Beitrag Foreign Quota, Freehold und Leasehold für DACH-Käufer sowie im rechtlichen Überblick zum Condominium Act Thailand.

Die wichtigste Praxisregel: Geldtransfer in Fremdwährung (FET aus CHF)

Damit Ihr Condo überhaupt als Foreign-Quota-Eigentum eingetragen werden kann, verlangt Thailand einen einfachen, aber strikten Nachweis: Der Kaufpreis muss aus dem Ausland in Fremdwährung nach Thailand überwiesen und erst dort in Thai Baht gewechselt werden. Als Schweizer überweisen Sie also ganz regulär in CHF (oder EUR) – die thailändische Empfängerbank wandelt um und stellt den Nachweis aus.

Dieser Nachweis heisst FET (Foreign Exchange Transaction Form, früher „Tor Tor 3"). Faustregeln aus der Praxis:

  • Ab umgerechnet ca. 50.000 USD pro Transfer ist die Bank verpflichtet, ein vollständiges FET-Formular auszustellen. Darunter genügt oft ein Credit Note / Bankschreiben auf Basis des SWIFT-Belegs – das Land Office akzeptiert beides.
  • Der überwiesene Betrag sollte den Kaufpreis erreichen oder leicht übersteigen. Tipp: lieber einen kleinen Puffer mitschicken, damit Wechselkursschwankungen den Nachweis nicht unterschreiten.
  • Als Verwendungszweck gehört „Purchase of condominium unit" (mit Projekt-/Unit-Bezug) auf den Beleg – das spart später Rückfragen.
  • Der FET muss auf Ihren Namen als ausländischer Käufer lauten.

Bei einem Off-Plan-Kauf zahlen Sie in Raten nach Baufortschritt – jede dieser Auslandsüberweisungen wird einzeln dokumentiert und am Ende zum Eigentumsnachweis gebündelt. Klingt nach Bürokratie, ist in der Praxis aber Routine: Beim Kauf über uns kümmern wir uns gemeinsam mit dem Bauträger darum, dass jede Tranche sauber als FET hinterlegt wird. Wie ein solcher Zahlungsplan typischerweise aussieht, lesen Sie in Condo in Pattaya finanzieren – Zahlungsplan für DACH-Käufer und vertieft in Geldtransfer nach Thailand und FET-Zertifikat.

DBA Schweiz–Thailand: So funktioniert die Vermeidung der Doppelbesteuerung

Zwischen der Schweiz und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das am 19. Dezember 1996 in Kraft getreten ist. Es legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf – und stellt sicher, dass Sie für dasselbe Einkommen nicht zweimal zur Kasse gebeten werden.

Mieteinkünfte aus Ihrer Pattaya-Wohnung

Für unbewegliches Vermögen – dazu zählt Ihre Eigentumswohnung – gilt das sogenannte Belegenheitsprinzip (Art. 6 DBA): Einkünfte aus der Immobilie dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem die Immobilie liegt. Vermieten Sie Ihr Condo in Pattaya, hat also Thailand das primäre Besteuerungsrecht auf die Mieteinnahmen.

Die Schweiz vermeidet die Doppelbesteuerung anschliessend auf ihrer Seite – je nach Konstellation über die Befreiung (mit Progressionsvorbehalt) oder die Anrechnung der in Thailand gezahlten Steuer. Welche Methode für Sie greift und wie sich das auf Ihre Schweizer Steuererklärung auswirkt, hängt von Wohnsitzkanton, Gesamteinkommen und Vermögen ab – hier ist der Gang zum Steuerberater Pflicht (mehr dazu unten).

Wertsteigerung beim Verkauf

Verkaufen Sie die Wohnung später mit Gewinn, fällt der Vorgang ebenfalls in den Bereich des unbeweglichen Vermögens und wird grundsätzlich dort behandelt, wo die Immobilie liegt. Thailand erhebt beim Verkauf am Land Office eine Reihe von Transaktionsabgaben (siehe Tabelle), eine separate „Capital Gains Tax" im westlichen Sinn kennt das thailändische System nicht.

Steuern in Thailand: Was beim Kauf, Halten und Verkaufen anfällt

Die folgende Übersicht zeigt die typischen Grössenordnungen. Es handelt sich um Richtwerte – Sätze, Bemessungsgrundlagen und Befreiungen ändern sich und hängen vom Einzelfall ab.

PhaseAbgabe in ThailandRichtwertWer trägt sie üblich?
Kauf / EintragungTransfer Fee (Übertragungsgebühr)ca. 2 % des amtl. Wertsoft 50/50 verhandelbar
Kauf / EintragungStamp Duty oder Specific Business Taxca. 0,5 % bzw. 3,3 %meist Verkäufer
Halten / VermietenEinkommensteuer auf Netto-Mieteinnahmenprogressiv 5–35 %Eigentümer
HaltenLand & Building Tax (Wohnnutzung)sehr niedrig, gestaffeltEigentümer
VerkaufWithholding Tax + Transfergebührenabhängig von Haltedauer/WertVerkäufer/Käufer

Bei Neubau vom geprüften Bauträger sind diese Posten standardisiert und im Vertrag klar geregelt – Sie wissen vor Unterschrift, was auf Sie zukommt. Wer die laufenden Nebenkosten (Common Area Fee, Sinking Fund) und die Gesamtkalkulation sehen will, findet das in Laufende Kosten eines Condos in Pattaya, Steuern beim Condo-Kauf 2026 und Was ein Condo wirklich kostet.

Die Remittance-Regel seit 2024 – relevant, wenn Sie in Thailand leben

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Thailand eine neue Auslegung der sogenannten Remittance-Regel. Sie betrifft Steueransässige – also Personen, die sich pro Kalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten.

  • Alt (bis 2023): Ausländisches Einkommen war nur steuerpflichtig, wenn es im selben Jahr nach Thailand überwiesen wurde. Wer ein Jahr wartete, brachte es steuerfrei ein.
  • Neu (ab 2024): Als Steueransässiger versteuern Sie ausländisches Einkommen, das Sie nach Thailand überweisen, grundsätzlich – unabhängig vom Jahr, in dem es erzielt wurde.
  • Bestandsschutz: Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, bleibt bei späterer Überweisung steuerfrei.
  • Erleichterung in Sicht: Die thailändische Steuerbehörde hat 2025 eine Lockerung vorgeschlagen – ausländisches Einkommen soll steuerfrei bleiben, wenn es im Erzielungsjahr oder im direkt folgenden Jahr eingebracht wird. Den finalen Stand klären Sie am besten kurz vor einem grösseren Transfer.

Für Sie als Schweizer ist die Einordnung wichtig: Solange Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten und sich weniger als 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten, sind Sie in Thailand nicht steueransässig – die Remittance-Regel greift dann nicht für Ihr Schweizer Einkommen. Mieteinnahmen aus der Thai-Wohnung bleiben davon unberührt, weil sie ohnehin in Thailand entstehen (Belegenheitsprinzip). Wer hingegen nach Pattaya auswandert und dort 180+ Tage lebt, sollte Renten-, Kapital- und Vorsorgeflüsse aus der Schweiz vorab steuerlich durchplanen.

Off-Plan in Pattaya: Warum sich der frühe Einstieg lohnt

Der eigentliche Hebel für Schweizer Käufer liegt nicht in der Steuer, sondern im Einstiegszeitpunkt. Wer früh in der Bauphase (Off-Plan) kauft, sichert sich die Einheit oft bis zu 40 % günstiger als zur Fertigstellung – das ist Wertsteigerung über die Bauzeit, kein Renditeversprechen. Hinzu kommt eine laufende Marktpreissteigerung von etwa 3–5 % pro Jahr, und Neubau erzielt gegenüber altem Resale typischerweise rund 20 % Premium.

Die zu erwartende Mietrendite liegt brutto bei etwa 5–8 % p. a. – solide für den asiatischen Markt und ein angenehmer Zusatzfaktor zur Wertentwicklung. Diese drei Grössen (Off-Plan-Preisvorteil, Marktsteigerung, Mietrendite) sollten Sie nie miteinander vermischen. Realistisch eingeordnet finden Sie sie in Mietrendite realistisch erklärt, Off-Plan kaufen in Pattaya und im Pattaya Off-Plan Preisreport 2026.

Ein häufiger Gedanke: „Brauche ich als Schweizer einen eigenen Anwalt?" Bei Neubau vom geprüften Bauträger sind die Verträge standardisiert und die Eigentumsstruktur sauber – ein zusätzlicher Eigenanwalt ist hier nicht nötig. Genau die Auswahl des richtigen, soliden Bauträgers ist meine Aufgabe als Ihr Makler vor Ort. Nur beim Kauf von privat (Resale) ist eine eigene rechtliche Prüfung sinnvoll.

Preis-Orientierung nach Lage (Off-Plan, THB/m²)

  • Wongamat/Naklua: 140.000–260.000 (Spitze 300.000+)
  • Pratumnak Hill: 120.000–200.000
  • Central Pattaya: 130.000–200.000
  • Jomtien: 138.000–220.000
  • Na Jomtien: 115.000–180.000

Zur Umrechnung: rund 38–39 THB je Euro. Grob ergeben sich Gesamtpreise ab etwa 100.000 € für ein Studio, 120.000–170.000 € für 1 Schlafzimmer und 180.000–250.000 € für 2 Schlafzimmer. Welcher Stadtteil zu Ihnen passt, vergleicht unser Stadtteil-Vergleich; den Markttrend für die kommenden Jahre liefert der Forecast 2026/2027.

Unsere Top-Projekte für Schweizer Käufer

Diese Neubau-Projekte begleiten wir aktuell und kennen sie aus erster Hand – in fester Empfehlungsreihenfolge:

Ergänzend lohnen ein Blick auf Marina Golden Bay, SKYPARK Lucean, Arom Jomtien, Seaspire und Celine Wongamat. Eine Gesamtübersicht finden Sie unter unseren Projekten.

Ein illustratives Rechenbeispiel (anonymisiert)

Das folgende Beispiel ist ein anonymisiertes, illustratives Muster – keine reale Einzelperson, keine Anlageberatung. Ein Schweizer Käufer erwirbt off-plan ein 1-Schlafzimmer in Jomtien zu rund 150.000 € (Foreign Quota, Freehold). Er überweist in Raten in CHF, jede Tranche wird per FET dokumentiert. Nach Fertigstellung vermietet er die Wohnung möbliert; bei etwa 5–8 % Bruttorendite ergeben sich überschlägig 7.500–12.000 € Mieteinnahmen pro Jahr – in Thailand zu versteuern, in der Schweiz über das DBA berücksichtigt. Parallel profitiert er vom Off-Plan-Preisvorteil und der jährlichen Marktsteigerung. Ihre konkreten Zahlen rechnen wir gern gemeinsam durch.

Häufige Fragen: Als Schweizer ein Condo in Pattaya kaufen

Muss ich als Schweizer in Thailand eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie Mieteinnahmen aus Ihrer Thai-Wohnung erzielen, ja – diese werden in Thailand veranlagt. Halten Sie sich unter 180 Tagen pro Jahr in Thailand auf, sind Sie dort nicht steueransässig und müssen Ihr Schweizer Einkommen nicht in Thailand deklarieren. Den Rest erledigt das DBA auf Schweizer Seite. Lassen Sie das von einem Steuerberater für Ihre Verhältnisse prüfen.

In welcher Währung überweise ich den Kaufpreis?

In Fremdwährung aus dem Ausland – CHF oder EUR funktionieren beide. Entscheidend ist, dass die Umrechnung in Baht erst in Thailand erfolgt und Sie den FET-Nachweis auf Ihren Namen erhalten. Das ist die Voraussetzung für die Eintragung im Foreign-Quota-Eigentum.

Werde ich auf Mieteinnahmen doppelt besteuert?

Nein. Thailand besteuert zuerst (Belegenheitsprinzip), und das DBA Schweiz–Thailand stellt sicher, dass die Schweiz die Doppelbesteuerung vermeidet – per Befreiung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung. Die genaue Wirkung hängt von Ihrem Kanton und Gesamteinkommen ab.

Brauche ich als Schweizer einen eigenen Anwalt beim Neubau?

Bei Neubau vom geprüften Bauträger ist das nicht nötig: Die Verträge sind standardisiert, die Eigentumsstruktur ist sauber. Die Auswahl eines soliden Bauträgers übernehme ich für Sie – dafür bin ich da. Eine eigene Prüfung empfiehlt sich nur beim Resale von privat.

Was passiert mit der Remittance-Regel, wenn ich nach Pattaya auswandere?

Dann werden Sie nach 180 Tagen steueransässig und Überweisungen ausländischen Einkommens nach Thailand können steuerpflichtig sein. Planen Sie Renten- und Vorsorgeflüsse aus der Schweiz vorab mit einem Steuerberater – Einkommen aus der Zeit vor 2024 geniesst Bestandsschutz.

So geht es weiter

Als Schweizer ein Condo in Pattaya zu kaufen ist gut planbar: klare Eigentumsrechte über die Foreign Quota, ein bewährter Geldtransfer in CHF mit FET-Nachweis und ein DBA, das Doppelbesteuerung verhindert. Den steuerlichen Feinschliff für Ihre persönliche Situation klären Sie mit einem Steuerberater, der die Schweizer Verhältnisse kennt – die Angaben hier sind Richtwerte und keine Steuerberatung. Sprechen Sie mich an: Ich begleite Sie als deutschsprachiger Makler vor Ort von der Projektauswahl bis zur Eintragung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch über das Kontaktformular und sichern Sie sich vorab unseren Gratis-Guide mit allen Schritten zum Condo-Kauf in Pattaya.


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Alexander Reifenschneider – Pattaya Immobilienexperte
Über den Autor
Alexander Reifenschneider
Seit 2017 lebt und arbeitet Alexander Reifenschneider in Pattaya, Thailand. Als deutschsprachiger Immobilienmakler mit 15+ Jahren Erfahrung berät er europäische Käufer kostenlos beim Condo-Kauf.
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