
Geld nach Thailand überweisen: so läuft der Kauf sicher
Verwendungszweck, FET-Zertifikat und die typischen Stolpersteine
Der Kaufpreis muss als Auslandsüberweisung nach Thailand fließen, mit Verwendungszweck wie „purchase of condominium" plus Projektname, Einheitennummer und exaktem Reisepass-Namen. Ab 50.000 US-Dollar je Transaktion stellt die thailändische Bank automatisch das FET-Zertifikat aus, darunter genügt die Credit Advice. Ab 50.000 Euro gilt zusätzlich die deutsche AWV-Meldepflicht. Planen Sie 4 bis 6 Wochen Vorlauf ein und fordern Sie das FET-Dokument aktiv an.
Warum der Geldweg so wichtig ist
Die dokumentierte Auslandsüberweisung ist die Grundlage für zwei Dinge: die Registrierung Ihrer Einheit in der Foreign Quota und die spätere steuerfreie Rückführung des Verkaufserlöses. Ohne sauberen Nachweis wird beides schwierig; Details zum Dokument selbst in der Antwort zum FET-Zertifikat.
Die drei typischen Stolpersteine
- Zu spät eingeleitet: Compliance-Prüfungen bei DACH-Banken und thailändischen Empfängerbanken kosten Zeit; wer erst am Zahlungstermin überweist, riskiert Verzug.
- Unklarer Verwendungszweck: Ohne „purchase of condominium" plus Projekt und Einheit kann die Bank kein FET ausstellen.
- Empfängerbank nicht abgestimmt: Klären Sie vorab mit dem Bauträger, auf welches Konto und in welcher Stückelung gezahlt wird.
Ob Hausbank oder Spezialanbieter wie Wise günstiger ist, vergleicht unser Artikel Wise gegen Bank; für den Quota-Nachweis zählt am Ende die Ankunft als Auslandsüberweisung in Thailand.
Häufige Fragen
Muss ich in Euro oder Baht überweisen?
Entscheidend ist, dass das Geld als Fremdwährung nach Thailand kommt und dort in Baht gutgeschrieben wird. Die Umrechnung in Thailand ist üblich und für den FET-Nachweis sauber; wir stimmen den Weg mit der Empfängerbank ab.
Kann ich in mehreren Raten zahlen?
Ja, Off-Plan-Käufe laufen ohnehin in Raten nach Baufortschritt. Jede Rate braucht denselben sauberen Verwendungszweck; die Nachweise werden für den Transfer gesammelt.
Was ist die AWV-Meldung und ist sie kompliziert?
Eine einfache statistische Meldung an die Bundesbank für Zahlungen ab 50.000 Euro ins Ausland, telefonisch oder online in wenigen Minuten erledigt. Sie ist Pflicht, aber keine Genehmigung.
Bekomme ich das Geld beim Verkauf wieder heraus?
Ja. Mit dem FET-Nachweis über den eingebrachten Kaufpreis lässt sich der Erlös bis zu dieser Höhe unkompliziert zurücküberweisen; den Ablauf zeigt unser Repatriierungs-Artikel.

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